
Berlin - Bis zur Kölner Silvesternacht, in der es zu massiven Sex-Übergriffen und anderen Straftaten durch größtenteils arabische Migranten kam, war es in deutschen Medien redaktionelle Grundregel, die ethnische Täter-Herkunft zu verschweigen. Das Bemühen, offenkundige Ausländerkriminalität zu verschleiern, sorgte in den letzten Jahren für eine zunehmende Entfremdung der Menschen von Presse, Funk und Fernsehen. Die PEGIDA-Losung von der „Lügenpresse“ konnte nur salonfähig werden, weil der Eindruck entstanden war, nicht wahrheitsgemäß über Folgeprobleme der Masseneinwanderung informiert zu werden.
Auch über die Vorkommnisse in Köln wurde anfänglich kaum berichtet. Erst als in den sozialen Netzwerken Gegenöffentlichkeit hergestellt und das ganze Ausmaß der Straftaten sichtbar wurde, kamen die klassischen Medien ihrer Informationspflicht nach.
Seitdem wurde im Deutschen Presserat lebhaft darüber diskutiert, wie Journalisten künftig mit der Nationalität von Straftätern umgehen sollen und ob die Richtlinie 12.1 im Pressekodex noch zeitgemäß ist. Dort heißt es: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“
Am Mittwoch lehnte der Presserat Korrekturen an der Richtlinie 12.1 nach mehr als zweieinhalbstündiger Diskussion in nicht-öffentlicher Sitzung ab. Presserats-Sprecherin Edda Eick stellte klar: „Die Richtlinie soll nicht geändert werden.“ Bei der Berichterstattung über Kriminalität soll weiterhin nur dann die Nationalität der Täter genannt werden, wenn es einen „begründeten Sachbezug“ zur Straftat gibt. Dass diese Nachrichten-Zensur mit der Ziffer 1 des Pressekodex kollidiert, wonach die „Achtung vor der Wahrheit“ und „die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit“ oberstes Presse-Gebot sei, ist für Medienkritiker offensichtlich. Der Presserat wies den „Vorwurf des Verschweigens und der Zensur“ jedoch entschieden zurück.
Der Organisation zufolge sollen Journalisten eigenverantwortlich entscheiden, ob Informationen über die ethnische oder auch religiöse Täter-Herkunft für das Verständnis von Straftaten wichtig sind. Der Presserat sei keinesfalls der Vormund der Journalisten, sondern gebe bloß Handlungsorientierungen: „Es gibt kein Verbot, die Herkunft von Straftätern und Tatverdächtigen zu nennen.“
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